Wenn Sie Briefsendungen, also adressierte schriftliche Mitteilungen von nicht mehr als 1.000 Gramm, gewerbsmäßig für andere befördern wollen, benötigen Sie eine Postlizenz.
Beförderung bedeutet
- einsammeln,
- weiterleiten oder
- ausliefern
von Briefsendungen.
Um die Lizenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stellen.
Den Antrag können Sie elektronisch oder in Papierform stellen.
Elektronisches Antragsverfahren:
- Öffnen Sie das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
- Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Papierverfahren:
- Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie den »Antrag auf Erteilung einer Postlizenz gemäß § 6 Postgesetz (PostG)«.
- Füllen Sie den Antrag aus. Dieser kann direkt am Computer ausgefüllt werden.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie können den Antrag per E-Mail, per Fax oder per Brief an die Bundesnetzagentur übersenden.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Geschäftsführung
- Gewerbezentralregisterauskunft der Geschäftsführung
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der Geschäftsführung
- Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren der Geschäftsführung
- Bilanzunterlagen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
- Nachweise über Betriebs- und Geschäftsräume
Abhängig von Antragsteller sowie Art und Umfang der Geschäftstätigkeit müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise vorlegen.
Die Gebühren für das Lizenzierungsverfahren betragen zwischen EUR 350,00 und EUR 700,00.
Sie dürfen erst Briefsendungen gewerblich für andere befördern, wenn Ihnen eine Lizenz erteilt wurde.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monate. Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich davon ab, wie schnell Sie die nach dem Antrag angeforderten Nachweise einreichen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 13.07.2021
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie