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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Nr. 99130001080000

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Volltext

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Ansprechpunkt

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Urheber