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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Lebensmittel: Einfuhruntersuchung

Nr. 99050045006000

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Volltext

Sie führen als Unternehmer Lebensmittel in die EU ein? Dann haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die vorgeschriebenen Einfuhruntersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ebenso von lebenden Tieren) hat der für den Transport Verantwortliche die Ankunft der Sendung an der Grenzkontrollstelle vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ansprechpunkt

An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).

In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.



Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei der Einfuhr von Lebensmitteln von Dänemark nach Schleswig-Holstein, handelt es sich nicht um einen Einfuhrvorgang in die EU, sondern um ein innergemeinschaftliches Verbringen. Dabei ist eine Abfertigung durch eine GKS nicht erforderlich.
     
  • Zollrechtliche Belange wurden hier nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen diese mit den zuständigen Zolldienststellen abgeklärt werden.
     
  • Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Handel finden Sie auf den Seiten der EU - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).


Urheber

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