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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Landschaftspflege Förderung beantragen

Nr. 99090009027000

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Volltext

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Schleswig-Holstein bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten über entsprechend ausgestaltete Programme gefördert. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Das Land fördert die Landschaftspflege. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu NATURA 2000 finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)

  • §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 30, 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • § 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).