Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können landeseigene Grundstücke, die das Land Schleswig-Holstein nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, erwerben. Die Liegenschaften werden öffentlich zum Beispiel über das Internetportal Immowelt angeboten. In Einzelfällen erfolgt auch ein Verkauf über ein Auktionshaus.
Das gilt ebenfalls für Grundstücke, die dem Land durch Erbschaften zugefallen sind, sofern diese öffentlich vermarktbar sind.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:
- im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
- im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Die sogenannten »Fiskuserbschaften« beziehungsweise »Fiskalerbschaften« entstehen, wenn das Land Schleswig-Holstein als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Land dabei auch gesetzlicher Erbe.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bitte achten Sie auf die Angaben im Rahmen der öffentlichen Ausbietung zum Beispiel bei Immowelt oder des Auktionshauses.
Die konkreten Fristen können je nach Behörde, Bundesland und Verfahren variieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle, um keine Fristen zu versäumen.
In der Regel sollten Sie mit mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.
Fachlich freigegeben am: 15.09.2025
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein