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Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

Nr. 99011029080000

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Volltext

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und unter anderem für die Kostenbefreiung für den Integrationskurs zuständig.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Integrationskurs für Sie kostenlos. Stellen Sie dafür einen Antrag bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn.

Sie können Ihren Antrag auf Kostenbefreiung auch gemeinsam mit einem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs oder einem Antrag auf einmalige Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses stellen.

Eine rückwirkende Kostenbefreiung für die Zeit vor Ihrem Antrag ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

  • Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden sich an mit:
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises,
    • dem elektronischen Aufenthaltstitel,
    • der eID für Bürgerinnen und Bürger der EU oder
    • mit dem ELSTER-Zertifikat Ihres Online-Finanzamtes (via BundID)
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise als Scan hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten per Post oder digital einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Antrag per Post stellen:

Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und öffnen Sie das Antragsformular.

  • Sie können das Formular
    • am Bildschirm ausfüllen oder
    • herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den notwendigen Unterlagen per Post an Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Die Regionalstelle des BAMF prüft Ihren Antrag.

Sie erhalten per Post einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Voraussetzungen

Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn:

  • Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
  • oder Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt
    • Hinweis: Der Betrag erhöht sich um 10 % bei einem und um 20 % bei 2 oder mehr Kindern, entsprechend der Regelungen des Einkommensteuergesetzes
  • oder Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag müssen Sie einreichen:

  • aktueller Nachweis (Kopie) über Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld oder
    • Bürgergeld oder
    • Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder
    • Gehaltsabrechnung oder gültiger Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttomonatsentgelts
    • gegebenenfalls entsprechende Nachweise, aus welchen sich Kinderfreibeträge ergeben
  • alternativ: aktueller Nachweis (Kopie) über finanzielle Bedürftigkeit, wie zum Beispiel:
    • Bezug von Wohngeld oder
    • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) oder
    • sonstiger Nachweis beziehungsweise Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn stellen, um den Zuschuss zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 30 Tag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit wurden, müssen Sie dem BAMF unverzüglich mitteilen, wenn:

  • Ihnen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden,
  • die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder
  • die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)