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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Knicks und Wallhecken

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Volltext

Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) gesetzlich geschützte Biotope. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung der Knicks ist verboten. In den Absätzen 4 und 5 des § 21 LNatschG werden ihre Pflege und die Unterhaltung der angrenzenden Flächen geregelt.

Die mit Sträuchern und Bäumen bestandenen Erdwälle dienen neben der Erholung und der Schönheit des Landschaftsbildes im waldarmen Schleswig-Holstein vor allem als Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Zudem verbinden und vernetzen sie andere Biotope wie Wälder, Acker- und Grünflächen, Gewässer sowie viele mehr. Darüber hinaus verhindern sie als natürlicher Schutz Wind- und Wassererosionen und beugen somit dem Verlust fruchtbaren Bodens vor.

Urheber

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