Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.
Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:
- Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
- Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:
- Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
- Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
- Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
- Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.