Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Zusammen mit der Gemeindevertretung oder der Stadtvertretung gehört die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu den wichtigsten Organen der Gemeinde. In kreisfreien Städten und in größeren kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Amtsbezeichnung Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet.
Die Aufgaben der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind vielfältig. Sie oder er leitet die Gemeindeverwaltung, führt Gesetze aus, bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und setzt diese um. Außerdem berichtet sie oder er dem Hauptausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung. Weitere Aufgaben sind das Treffen von Entscheidungen, die von der Gemeindevertretung übertragen wurden, die gesetzliche Vertretung der Gemeinde nach außen und das Unterschreiben von Satzungen. Zusätzlich ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die oberste Dienstbehörde und damit die Chefin oder der Chef aller Beschäftigten in der Verwaltung.
In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit 4.000 bis 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Gemeindevertretung beschließen, eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die eigentlichen Verwaltungsaufgaben erledigt in diesen Gemeinden jedoch weiterhin das Amt oder die Kommune, die von der Gemeinde beauftragt wurde.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Es gibt keine Bearbeitungsdauer. Informationen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder zum hauptamtlichen Bürgermeister stehen unmittelbar zur Verfügung.
Ein Rechtsbehelf ist nur dann vorgesehen, wenn ein Verwaltungsakt erlassen wird oder eine Entscheidung getroffen wird, gegen die Sie sich rechtlich wehren könnten.
Da es sich hier lediglich um frei zugängliche Informationen über die Aufgaben der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters handelt, entsteht kein Verwaltungsakt und damit auch kein Rechtsbehelf.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ausschließlich dazu dienen, Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters zu geben.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen, einen Antrag oder eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stellen der Gemeinde. Für Auskünfte zu konkreten Verwaltungsverfahren können je nach Thema unterschiedliche Fachbereiche zuständig sein.
Bei Fragen zu lokalen Regelungen, Satzungen oder Beschlüssen können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung wenden.