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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Informationen über die Gemeindevertretungen erhalten

Nr. 99144026013000

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Gemeindevertretungen, wie zum Beispiel Ratsversammlungen, Ausschüsse und Fraktionen kümmern sich um politische Entscheidungen zu den Angelegenheiten in Ihrer Kommune.

Sie können sich über alle Tätigkeiten der einzelnen Gemeindevertretungen informieren.

Hierzu gehören Auskünfte über die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen, die Zugehörigkeit zu Fraktionen und Ausschüssen, sowie über Kontaktdaten von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern.

Außerdem erhalten Sie Informationen über Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Protokolle vergangener Sitzungen.

Ansprechpunkt

Ratsbüro der Gemeinden, Städte,  Kreisfreien Städte und Kreise

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich direkt an das zuständige Ratsbüro.
  • Die Informationen können Sie schriftlich, telefonisch oder online erfragen.
  • Ihre Anfrage wird ebenfalls schriftlich, telefonisch oder online beantwortet.
  • Bei einer umfangreichen Anfrage können Sie vor Ort Akteneinsicht nehmen.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Sitzungen der kommunalen Gemeindevertretungen sind oft öffentlich.

Bei bestimmten Themen oder Tagesordnungspunkten dürfen Sie nicht teilnehmen.

Sie erhalten keine Informationen über interne Verwaltungsakten oder nichtöffentliche Beratungsergebnisse.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein