Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.
Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde sowie über den Gemeindehaushalt, sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen.
Die Beschlüsse der Gemeindevertretung werden durch die jeweilige Verwaltung umgesetzt.
Städte sind Gemeinden, die die Bezeichnung »Stadt« führen. Die Gemeindevertretung der Städte wird als Stadtvertretung bezeichnet.
Einige Städte führen abweichende Bezeichnungen wie Ratsversammlung, Bürgerschaft oder Stadtverordnetenkollegium.
Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu lokalen Angelegenheiten haben, können Sie sich an die kommunalen Gemeindevertretungen wenden.
Ratsbüro der Gemeinden, Städte, Kreisfreien Städte und Kreise
Es fallen keine Kosten an.
Sie können als Zuschauerin oder Zuschauer an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung teilnehmen.
Bei bestimmten Themen oder Tagesordnungspunkten dürfen Sie an der Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung nicht teilnehmen.
Fachlich freigegeben am: 27.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein