Inhalt
Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Informationen über Öffnungszeiten von beweglichen Brücken erhalten

Nr. 99146002000000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Die Überfahrt von beweglichen Brücken ist für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger zu bestimmten Öffnungszeiten möglich.

Für die Schifffahrt wird die Brücke hochgeklappt. Die Brücke kann zu diesen Zeiten nicht betreten oder befahren werden.

Schiffsfahrerinnen und Schiffsfahrer können eine solche Brückenöffnung beim Brückenpersonal beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich telefonisch beim Brückenpersonal und beantragen eine Brückenöffnung.

Voraussetzungen

  • Sie wollen die Brücke überqueren.
  • Sie sind Schiffsführerin oder Schiffsführer und wollen unter der Brücke hindurch fahren.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

Als Schiffsfahrerin oder Schiffsfahrer müssen Sie sich 20 Minuten vor Ihrer beabsichtigten Passage der Brücke beim Brückenpersonal melden. Beachten Sie hierzu bitte die Dienstzeiten des Brückenpersonals.

Brückenöffnungen an Samstagen und Sonntagen müssen Sie bereits bis zum Freitag vor Ihrer Passage beim Brückenpersonal beantragen.

Bei einer Brückenöffnung müssen Sie mit einer Wartezeit von ungefähr 15 Minuten rechnen.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechnen Sie immer mit außerplanmäßigen Brückenöffnungen für die Schifffahrt.

Ruderboote, Paddelboote, Kanus und Kajaks dürfen unter der geschlossenen Brücke hindurchfahren.

Motorboote dürfen darunter durchfahren, wenn sie unmotorisierten Boote begleiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal