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Information über Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen erhalten

Nr. 99090013013000

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Sie erhalten Informationen darüber, welche gebietsfremden Arten als invasiv eingestuft sind. Invasive Arten sind absichtlich oder unabsichtlich durch den Menschen eingebrachte gebietsfremde Arten. Sie breiten sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets aus. Dabei verdrängen sie unter anderem einheimische Pflanzen und Tiere oder verändern Lebensräume.

Diese Bewertung hilft Ihnen zu verstehen, welche Arten besondere Aufmerksamkeit erfordern, weil sie die einheimische Artenvielfalt gefährden können. Beispiele für mögliche Folgen sind die Veränderung von Lebensräumen, die Verdrängung einheimischer Arten, die Übertragung von Krankheiten oder genetische Veränderungen durch Einkreuzungen.

Das Bundesamt für Naturschutz erstellt und aktualisiert dafür fachliche Bewertungen, die als Grundlage dienen. So können Sie nachvollziehen, welche gebietsfremde Arten als invasiv gelten und warum. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, invasive Arten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Weiterhin besteht ein Rechtsrahmen, der den Umgang mit gebietsfremden und invasiven Arten regelt.



Spezielle Hinweise für Kaltenkirchen, Trappenkamp, Schackendorf, Krems II, Schmalensee, Oersdorf, Travenhorst, Ellerau, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf I, Henstedt-Ulzburg, Negernbötel, Kattendorf, Schieren, Geschendorf, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Auenland Südholstein, Dreggers, Leezen, Weede, Klein Gladebrügge, Bühnsdorf, Wensin, Wakendorf II, Traventhal, Seth, Kayhude, Norderstedt, Nahe, Sievershütten, Bad Bramstedt, Nehms, Rohlstorf, Damsdorf, Bad Segeberg, Wahlstedt, Hüttblek, Sülfeld, Winsen, Segeberg, Tarbek, Neuengörs, Bornhöved, Boostedt-Rickling, Tensfeld, Westerrade, Glasau, Bahrenhof, Groß Rönnau, Oering, Pronstorf, Stuvenborn, Gönnebek, Blunk, Itzstedt, Klein Rönnau, Fahrenkrug:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Travenhorst, Trappenkamp, Neuengörs, Gönnebek, Bad Bramstedt, Sievershütten, Tensfeld, Kaltenkirchen, Segeberg, Bahrenhof, Schieren, Tarbek, Winsen, Ellerau, Blunk, Geschendorf, Seth, Negernbötel, Kisdorf, Hüttblek, Seedorf (Segeberg), Traventhal, Schmalensee, Westerrade, Dreggers, Henstedt-Ulzburg, Kayhude, Stuvenborn, Klein Gladebrügge, Glasau, Bornhöved, Oering, Nahe, Wahlstedt, Itzstedt, Nehms, Weede, Krems II, Kattendorf, Klein Rönnau, Bühnsdorf, Pronstorf, Schackendorf, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Norderstedt, Bad Segeberg, Sülfeld, Wakendorf I, Leezen, Bad Bramstedt-Land, Oersdorf, Wensin, Auenland Südholstein, Rohlstorf, Damsdorf, Boostedt-Rickling, Wakendorf II:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich über invasiv eingestufte Arten und deren Auswirkungen anhand der bereitgestellten Fachinformationen.
  • Wenn Sie eine invasive Art feststellen, können Sie diese Beobachtung an die zuständige Behörde oder Fachstelle melden. Dafür stehen in der Regel Online-Meldeformulare oder Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und bewertet, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind.
  • Bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen zur Eindämmung oder Bekämpfung der invasiven Art geplant und koordiniert. Möglicherweise sind Genehmigungen oder Abstimmungen mit weiteren Stellen erforderlich.
  • Die geplanten Maßnahmen werden umgesetzt. Bei Beteiligung Dritter (zum Beispiel Grundstückseigentümer) erfolgt eine entsprechende Information oder Einbindung.
  • Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Erfolg der Maßnahmen überwacht. Gegebenenfalls erfolgt eine weitere Nachkontrolle.

Ansprechpunkt

Untere Naturschutzbehörde (bei Vorkommen in freier Natur) oder Ordnungsbehörde (bei Vorkommen im Siedlungsbereich)

Voraussetzungen

Wenn Sie aktiv werden möchten, etwa invasive Arten melden oder bekämpfen wollen, können dafür bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Pflicht, bestimmte Arten zu melden
  • Die Beachtung von Naturschutzvorschriften
  • Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen für Eingriffe in Lebensräume

Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen oder Merkblättern. 

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verbreitung invasiver Arten kann ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen haben. Eine frühzeitige Meldung hilft, Schäden zu begrenzen.

Bitte beachten Sie, dass manche invasiven Arten melde- oder bekämpfungspflichtig sind. Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Listen und Vorgaben.

Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen oft gesetzlichen Regelungen. Genehmigungen können dabei erforderlich sein.

Achten Sie bei der Bekämpfung invasiver Arten auf die Verwendung geeigneter Methoden, um Schäden für heimische Arten und Lebensräume zu vermeiden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen gerne zur Verfügung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Kaltenkirchen, Trappenkamp, Schackendorf, Krems II, Schmalensee, Oersdorf, Travenhorst, Ellerau, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf I, Henstedt-Ulzburg, Negernbötel, Kattendorf, Schieren, Geschendorf, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Auenland Südholstein, Dreggers, Leezen, Weede, Klein Gladebrügge, Bühnsdorf, Wensin, Wakendorf II, Traventhal, Seth, Kayhude, Norderstedt, Nahe, Sievershütten, Bad Bramstedt, Nehms, Rohlstorf, Damsdorf, Bad Segeberg, Wahlstedt, Hüttblek, Sülfeld, Winsen, Segeberg, Tarbek, Neuengörs, Bornhöved, Boostedt-Rickling, Tensfeld, Westerrade, Glasau, Bahrenhof, Groß Rönnau, Oering, Pronstorf, Stuvenborn, Gönnebek, Blunk, Itzstedt, Klein Rönnau, Fahrenkrug:

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Frist

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf

Widerspruch