Sie erhalten Informationen darüber, welche gebietsfremden Arten als invasiv eingestuft sind. Invasive Arten sind absichtlich oder unabsichtlich durch den Menschen eingebrachte gebietsfremde Arten. Sie breiten sich außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets aus. Dabei verdrängen sie unter anderem einheimische Pflanzen und Tiere oder verändern Lebensräume.
Diese Bewertung hilft Ihnen zu verstehen, welche Arten besondere Aufmerksamkeit erfordern, weil sie die einheimische Artenvielfalt gefährden können. Beispiele für mögliche Folgen sind die Veränderung von Lebensräumen, die Verdrängung einheimischer Arten, die Übertragung von Krankheiten oder genetische Veränderungen durch Einkreuzungen.
Das Bundesamt für Naturschutz erstellt und aktualisiert dafür fachliche Bewertungen, die als Grundlage dienen. So können Sie nachvollziehen, welche gebietsfremde Arten als invasiv gelten und warum. Diese Informationen unterstützen Sie dabei, invasive Arten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Weiterhin besteht ein Rechtsrahmen, der den Umgang mit gebietsfremden und invasiven Arten regelt.
Spezielle Hinweise für Bad Bramstedt-Land, Travenhorst, Itzstedt, Pronstorf, Winsen, Tensfeld, Auenland Südholstein, Oersdorf, Wensin, Norderstedt, Rohlstorf, Sülfeld, Boostedt-Rickling, Neuengörs, Stuvenborn, Negernbötel, Damsdorf, Leezen, Bornhöved, Bad Bramstedt, Seedorf (Segeberg), Ellerau, Glasau, Trappenkamp, Schieren, Hüttblek, Seth, Groß Rönnau, Wakendorf II, Wahlstedt, Kattendorf, Schmalensee, Tarbek, Oering, Bahrenhof, Westerrade, Bad Segeberg, Krems II, Nahe, Wakendorf I, Schackendorf, Gönnebek, Sievershütten, Geschendorf, Bühnsdorf, Henstedt-Ulzburg, Traventhal, Kaltenkirchen, Nehms, Kayhude, Kisdorf, Blunk, Dreggers, Klein Rönnau, Segeberg, Klein Gladebrügge, Weede, Fahrenkrug:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Gönnebek, Nehms, Kisdorf, Dreggers, Stuvenborn, Fahrenkrug, Schmalensee, Pronstorf, Wensin, Rohlstorf, Klein Gladebrügge, Glasau, Norderstedt, Sülfeld, Trappenkamp, Blunk, Neuengörs, Groß Rönnau, Tarbek, Krems II, Bad Bramstedt, Oering, Schackendorf, Seth, Weede, Westerrade, Kaltenkirchen, Segeberg, Hüttblek, Auenland Südholstein, Sievershütten, Travenhorst, Seedorf (Segeberg), Geschendorf, Ellerau, Leezen, Tensfeld, Damsdorf, Bad Segeberg, Wakendorf I, Oersdorf, Kayhude, Wahlstedt, Traventhal, Negernbötel, Bühnsdorf, Henstedt-Ulzburg, Bornhöved, Winsen, Boostedt-Rickling, Kattendorf, Schieren, Klein Rönnau, Itzstedt, Bahrenhof, Wakendorf II, Bad Bramstedt-Land, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Untere Naturschutzbehörde oder Landesamt für Umwelt
Bei Betroffenheit von menschlicher Gesundheit auch Ordnungsamt und Gesundheitsämter
Wenn Sie aktiv werden möchten, etwa invasive Arten melden oder bekämpfen wollen, können dafür bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu zählen beispielsweise:
- Die Pflicht, bestimmte Arten zu melden
- Die Beachtung von Naturschutzvorschriften
- Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen für Eingriffe in Lebensräume
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen oder Merkblättern.
Die Verbreitung invasiver Arten kann ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen haben. Eine frühzeitige Meldung hilft, Schäden zu begrenzen.
Bitte beachten Sie, dass manche invasiven Arten melde- oder bekämpfungspflichtig sind. Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Listen und Vorgaben.
Eingriffe in Natur und Landschaft unterliegen oft gesetzlichen Regelungen. Genehmigungen können dabei erforderlich sein.
Achten Sie bei der Bekämpfung invasiver Arten auf die Verwendung geeigneter Methoden, um Schäden für heimische Arten und Lebensräume zu vermeiden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen gerne zur Verfügung.
Es fallen keine Kosten an.