Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
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Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben am: 11.12.2024
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)