In einen Regionalplan Einsicht nehmen
Nr. 99153010141000Volltext
Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.
Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.
Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
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Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
- Verkehrsplan
- Karte der Umweltschutzgebiete
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Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
- Angabe der Entwicklungsziele,
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Leitlinien und möglichen Regelungen zu
- Siedlungsentwicklung,
- Infrastruktur,
- Umweltschutz und
- Regionalplanung
- Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
- Anhänge und Gutachten
- In Schleswig-Holstein gehört noch der Umweltbericht zum Regionalplan
Verfahrensablauf
Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Regionalplan besteht aus mehreren Bestandteilen.
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Planzeichnung: Karten zur Zonierung, Verkehrswege, Umweltschutzgebiete.
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Textliche Festsetzungen: Entwicklungsziele, Leitlinien, Regelungen zu Siedlung, Infrastruktur, Umwelt und Regionalplanung.
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Begründung: Hintergründe, Ziele und Konzepte des Plans.
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Anhänge und Gutachten: Fachliche Einschätzungen und zusätzliche Informationen.
Urheber
Voraussetzungen
- keine
Erforderliche Unterlagen
- keine
Frist
Es gibt keine Frist.