Wenn Sie eine Katzen- oder Hundeausstellung planen, dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde anmelden.
Die Pflicht zur Anmeldung ist hierbei unabhängig davon, ob Hunde und Katzen gemeinsam oder nur Hunde oder nur Katzen teilnehmen.
Wenn Sie die Veranstaltung schriftlich anmelden möchten:
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Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen. Machen Sie dazu Angaben zu:
- Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländern der ausgestellten Tiere
- Anzahl der Tiere
- Angabe der Rassen
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung
Wenn Sie die Veranstaltung online anmelden möchten, sofern ein Online-Dienst vorhanden ist:
- Rufen Sie den Onlinedienst auf
- Befüllen Sie das Anmeldeformular
- Laden Sie für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Nachweise hoch.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
- Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung
Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Je nach Maßnahme und Zeitaufwand gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.
Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen dieser Art unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten, um zum Beispiel Tierseuchen zu bekämpfen. Die zuständige Behörde wird Sie über eventuelle Einschränkungen oder Verbote informieren.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal