Holz und Holzprodukte erwerben
Nr. 99048010013000Volltext
Einige Gemeinden bieten den Verkauf von Holz und Holzprodukten aus kommunalen Beständen an - zum Beispiel aus dem Stadtwald, von Pflegearbeiten oder Baumaßnahmen.
Zum Verkauf können unter anderem Kaminholz, Stammholz, Bauholz oder Rinde stehen. Je nach Angebot richtet sich der Verkauf an Privatpersonen, gewerbliche Abnehmer oder andere Interessierte.
Die Abgabe erfolgt im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde und unterliegt bestimmten Verfügbarkeiten, Preisen und Vergabekriterien.
Informationen zu verfügbaren Holzarten, Mengen, Preisen sowie zu Bestell- und Abholbedingungen erhalten Sie direkt bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Forstbetrieb.
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Forstbetrieb über das aktuelle Holzangebot.
- Sie können Ihre Anfrage oder Bestellung je nach Regelung telefonisch, schriftlich oder online abgeben.
- Die Gemeinde bestätigt Verfügbarkeit, Preis und mögliche Abholmöglichkeiten.
- Sie holen das Holz ab oder lassen es gegebenenfalls liefern.
- Die Bezahlung erfolgt nach den Vorgaben der Gemeinde (Barzahlung, Rechnung).
Ansprechpunkt
Forstbetrieb der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Es liegt ein entsprechendes Holzangebot der Gemeinde oder des kommunalen Forstbetriebs vor.
- Sie akzeptieren die geltenden Verkaufsbedingungen und Preise.
- Je nach Gemeinde kann die Abgabe auf bestimmte Abnehmergruppen (Privatpersonen) begrenzt sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Name, Adresse und gegebenenfalls Verwendungszweck
Kosten
Die Kosten richten sich nach Holzart, Menge und den Preisangaben der Gemeinde.
Preise können zum Beispiel pro Raummeter oder Festmeter angegeben sein.
Urheber
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den verfügbaren Ressourcen vor Ort.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Menge des verfügbaren Holzes ist oft begrenzt. Eine frühzeitige Anfrage wird empfohlen.
Je nach Art der Holzabgabe kann Eigenarbeit beim Verladen oder Zuschnitt erforderlich sein.
Fachliche Freigabe
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein