Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Spezielle Hinweise für Travenhorst, Neuengörs, Itzstedt, Schackendorf, Groß Rönnau, Nahe, Tensfeld, Wakendorf II, Wahlstedt, Bahrenhof, Geschendorf, Bühnsdorf, Stuvenborn, Pronstorf, Segeberg, Gönnebek, Klein Gladebrügge, Winsen, Leezen, Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg, Glasau, Kaltenkirchen, Rohlstorf, Kayhude, Schmalensee, Fahrenkrug, Auenland Südholstein, Westerrade, Seth, Sievershütten, Dreggers, Kattendorf, Sülfeld, Blunk, Traventhal, Hüttblek, Bad Bramstedt, Bornhöved, Norderstedt, Oersdorf, Klein Rönnau, Wakendorf I, Weede, Trappenkamp, Wensin, Kisdorf, Seedorf (Segeberg), Schieren, Tarbek, Krems II, Oering, Bad Bramstedt-Land, Nehms, Boostedt-Rickling, Damsdorf, Negernbötel:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Schieren, Bühnsdorf, Sievershütten, Stuvenborn, Gönnebek, Fahrenkrug, Nahe, Tarbek, Hüttblek, Bahrenhof, Boostedt-Rickling, Tensfeld, Segeberg, Blunk, Kayhude, Dreggers, Itzstedt, Damsdorf, Bad Bramstedt, Wakendorf I, Norderstedt, Glasau, Auenland Südholstein, Krems II, Oering, Wahlstedt, Nehms, Pronstorf, Geschendorf, Travenhorst, Weede, Ellerau, Bad Bramstedt-Land, Neuengörs, Leezen, Klein Gladebrügge, Henstedt-Ulzburg, Klein Rönnau, Kattendorf, Bornhöved, Groß Rönnau, Schackendorf, Oersdorf, Sülfeld, Rohlstorf, Wakendorf II, Trappenkamp, Kaltenkirchen, Westerrade, Traventhal, Seedorf (Segeberg), Seth, Negernbötel, Wensin, Winsen, Bad Segeberg, Schmalensee, Kisdorf:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.