Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw
ierigkei
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe
währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo
raussetzungen erfüllen, können unter Um
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei
ten gewährt werden:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten
:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
-
familiäre oder andere soz
iale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten
Sie
diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun
gen bekommen
:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
-
Maßnahmen zur Beschaffung
und Erhaltung einer Woh
nung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
-
Hilfen zur Schul
-
bzw. Berufsausbildung
-
Geld
-
und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbring
ung
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das
Sozialamt
erforderliche Unterlagen anfor
dern.
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.
Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun
gen notwendig.
Formulare vorhanden:
Nein
Schriftform erforderlich:
Nein
Formlose Antragsstellung möglich:
Ja
Persönliches Erscheinen nötig:
Nein
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal