Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.
Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.
Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:
- Persönliche Zielen
- Wünschen
- Fähigkeiten
- Ressourcen
Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.
Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.
Folgende Formen gibt es:
- Erziehungsbeistandschaft - eine Person unterstützt im Alltag.
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
- Heimerziehung - Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
- Betreute Wohnformen - der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt.
Spezielle Hinweise für Wakendorf I, Sülfeld, Leezen, Nehms, Tarbek, Pronstorf, Negernbötel, Seth, Wakendorf II, Bornhöved, Gönnebek, Kayhude, Dreggers, Bad Segeberg, Oering, Auenland Südholstein, Wahlstedt, Bahrenhof, Sievershütten, Klein Rönnau, Bühnsdorf, Blunk, Itzstedt, Kaltenkirchen, Nahe, Norderstedt, Wensin, Schieren, Seedorf (Segeberg), Ellerau, Bad Bramstedt, Boostedt-Rickling, Travenhorst, Segeberg, Groß Rönnau, Rohlstorf, Damsdorf, Kattendorf, Schmalensee, Winsen, Krems II, Weede, Trappenkamp, Geschendorf, Tensfeld, Klein Gladebrügge, Stuvenborn, Oersdorf, Traventhal, Fahrenkrug, Schackendorf, Neuengörs, Henstedt-Ulzburg, Westerrade, Bad Bramstedt-Land, Hüttblek, Kisdorf, Glasau:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
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Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.