Inhalt
Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Nr. 99013037207000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die richtigen Ansprechpartner*innen und passenden Dokumente angezeigt werden können.

Volltext

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung von wichtig.

In der heilpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse



Spezielle Hinweise für Auenland Südholstein, Travenhorst, Dreggers, Nahe, Groß Rönnau, Stuvenborn, Pronstorf, Oering, Damsdorf, Bad Segeberg, Wakendorf II, Krems II, Klein Gladebrügge, Seth, Segeberg, Tensfeld, Gönnebek, Leezen, Winsen, Tarbek, Rohlstorf, Schackendorf, Kattendorf, Bad Bramstedt-Land, Hüttblek, Kisdorf, Henstedt-Ulzburg, Fahrenkrug, Seedorf (Segeberg), Bornhöved, Boostedt-Rickling, Bad Bramstedt, Schieren, Schmalensee, Glasau, Oersdorf, Neuengörs, Itzstedt, Blunk, Kayhude, Klein Rönnau, Kaltenkirchen, Sievershütten, Trappenkamp, Norderstedt, Traventhal, Wahlstedt, Bahrenhof, Negernbötel, Bühnsdorf, Wensin, Geschendorf, Sülfeld, Westerrade, Wakendorf I, Weede, Ellerau, Nehms:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Klein Gladebrügge, Trappenkamp, Blunk, Klein Rönnau, Schackendorf, Norderstedt, Bad Bramstedt, Wakendorf II, Stuvenborn, Traventhal, Negernbötel, Fahrenkrug, Damsdorf, Itzstedt, Kaltenkirchen, Kayhude, Bahrenhof, Pronstorf, Henstedt-Ulzburg, Bühnsdorf, Groß Rönnau, Ellerau, Neuengörs, Wensin, Wahlstedt, Gönnebek, Travenhorst, Boostedt-Rickling, Bad Bramstedt-Land, Nahe, Geschendorf, Schmalensee, Tarbek, Nehms, Dreggers, Auenland Südholstein, Westerrade, Leezen, Sievershütten, Kisdorf, Wakendorf I, Rohlstorf, Tensfeld, Bornhöved, Weede, Seedorf (Segeberg), Bad Segeberg, Oersdorf, Krems II, Glasau, Kattendorf, Hüttblek, Sülfeld, Segeberg, Schieren, Seth, Oering, Winsen:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Freien Hansestadt Bremen