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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Gewerbe abmelden

Nr. 99050012070000

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Volltext

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. 

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

  • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
  • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
  • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:

  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
  • Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Voraussetzungen

  • Betriebsauflösung oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Frist

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abmelden.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung

  • bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Hinweise (Besonderheiten)

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.

Ansprechpunkt

Wichtiger Hinweis :

Für die Gewerbeabmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.