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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Nr. 99118012058000

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Volltext

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

Ansprechpunkt

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Kosten

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

Urheber