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Frei-Parken-Plakette für CO2-arme Kraftfahrzeuge

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Volltext

Quelle: Redaktion Stadt Kiel

In der Landeshauptstadt Kiel können Sie als Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges mit einem CO 2 - Ausstoß bis zu 100 g/km (ab 01.03.2017, vorher bis 120g/km) auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen zeitlich befristet vergünstigt oder kostenfrei parken. Dasselbe gilt für Halterinnen oder Halter von Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die mit den dafür vorgesehenen Kfz-Sonderkennzeichen versehen sind.

Ansprechpunkt

An die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Kiel.

Erforderliche Unterlagen

Der CO 2 - Ausstoß Ihres Kraftfahrzeuges ergibt sich aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7) oder aus der sogenannten EWG - Übereinstimmungsbescheinigung oder einer auf das Fahrzeug bezogenen gesonderten Bescheinigung von Herstellern oder Generalimporteuren.

Darüber hinaus geben auch Gutachten amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder anerkannter Kfz-Prüfingenieure Auskunft über den CO 2 - Ausstoß eines Kraftfahrzeuges. Einer dieser Nachweise ist vorzulegen.

Kosten

Es wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.

Frist

Die "Frei-Parken-Plakette" gilt immer nur im Zusammenhang mit der jeweils geltenden Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Kiel und dem darin festgelegten Grenzwert für den CO²-Ausstoß.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 6 a, Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
  • § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren (ParkGebV SH)
  • § 2 Abs. 5 und 6 der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Landeshauptstadt Kiel (Parkgebührenverordnung)