Kurzfristige Mobilität (bis zu 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen)
Der §18e des
deutschen Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) regelt die kurzfristige Mobilität von Forschenden, die einen von einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten
Aufenthaltstitel
zum Zweck der Forschung nach der
Richtlinie (EU) 2016/801
besitzen. In diesen Fällen ist kein deutscher Aufenthaltstitel erforderlich. Dies gilt für Aufenthalte bis zu 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen.
Es ist ein
Mitteilungsverfahren
zur kurzfristigen Mobilität vorgesehen, welches vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
durchgeführt wird. Die Mitteilung muss vor der Einreise vollständig eingegangen sein.
Langfristige Mobilität (180 Tage bis ein Jahr)
In Fällen, in denen Forschende bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu Zwecken der Forschung besitzen, der im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt wurde, und sie einen Teil ihres Forschungsvorhabens in Deutschland für die Dauer von mehr als 180 Tagen und höchstens einem Jahr - sog. langfristige Mobilität von Forschern - durchführen möchten, kommt die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis
nach
§18f AufenthG
in Betracht.
Der
Antrag
auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 18f AufenthG kann sowohl bei der zuständigen
Ausländerbehörde
als auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Wird der Antrag beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
eingereicht, nimmt dieses den Antrag entgegen und leitet ihn an die zuständige Ausländerbehörde weiter.
Neben dem Aufenthaltstitel des ersten EU-Staates, der für Forschungszwecke und nach der REST-Richtlinie ausgestellt wird, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- anerkannter, gültiger Pass/Passersatz
- Aufnahmevereinbarung
- Vertrag mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes inklusive eines Krankenversicherungsnachweises.
EURAXESS Deutschland/ Nationale Koordinierungsstelle / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)/ E-Mail:
info@euraxess.de
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 08.12.2022
Fachlich freigegeben durch:
EURAXESS Deutschland/ Nationale Koordinierungsstelle / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)