Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot.
Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Die Ausstellung eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:
- Auf der Website des BSH haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online oder per Post zu stellen.
- Für den Online-Antrag rufen Sie die Webseite "Flaggenzertifikat" des BSH auf und folgen Sie den Anweisungen. Nachweise können Sie in verschiedenen Formaten hochladen.
- Für den Antrag per Post können Sie das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
- Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen per Post an das BSH.
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben am: 21.03.2022
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)