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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Familienferienerholung beantragen

Nr. 99041007000000

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Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

Ansprechpunkt

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.



Erforderliche Unterlagen

Verdienstnachweis

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).



Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.



Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal