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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Familienbuch / Heiratseintrag

Nr. 99059003000000

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Volltext

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal