Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
- für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.
Spezielle Hinweise für Nahe, Leezen, Oersdorf, Wakendorf I, Winsen, Rohlstorf, Bad Bramstedt, Neuengörs, Hüttblek, Travenhorst, Schieren, Kattendorf, Boostedt-Rickling, Seth, Klein Rönnau, Klein Gladebrügge, Wensin, Oering, Kayhude, Groß Rönnau, Traventhal, Fahrenkrug, Kaltenkirchen, Sülfeld, Seedorf (Segeberg), Bad Bramstedt-Land, Kisdorf, Krems II, Geschendorf, Damsdorf, Westerrade, Bühnsdorf, Dreggers, Negernbötel, Pronstorf, Bahrenhof, Nehms, Tarbek, Blunk, Norderstedt, Segeberg, Sievershütten, Bornhöved, Tensfeld, Gönnebek, Stuvenborn, Bad Segeberg, Itzstedt, Glasau, Trappenkamp, Weede, Wakendorf II, Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Auenland Südholstein, Schmalensee, Schackendorf, Wahlstedt:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Tensfeld, Seth, Kattendorf, Bahrenhof, Neuengörs, Dreggers, Pronstorf, Henstedt-Ulzburg, Westerrade, Blunk, Wakendorf I, Krems II, Damsdorf, Geschendorf, Seedorf (Segeberg), Stuvenborn, Auenland Südholstein, Wensin, Winsen, Sülfeld, Schmalensee, Leezen, Oersdorf, Wahlstedt, Kisdorf, Norderstedt, Tarbek, Ellerau, Weede, Rohlstorf, Itzstedt, Sievershütten, Trappenkamp, Bad Bramstedt-Land, Schackendorf, Gönnebek, Fahrenkrug, Negernbötel, Travenhorst, Boostedt-Rickling, Klein Gladebrügge, Segeberg, Bad Segeberg, Kayhude, Bad Bramstedt, Wakendorf II, Schieren, Oering, Bornhöved, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Kaltenkirchen, Bühnsdorf, Nehms, Hüttblek, Traventhal, Glasau, Nahe:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.