Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Spezielle Hinweise für Negernbötel, Kisdorf, Groß Rönnau, Ellerau, Seedorf (Segeberg), Neuengörs, Schackendorf, Gönnebek, Seth, Rohlstorf, Klein Gladebrügge, Pronstorf, Schmalensee, Trappenkamp, Henstedt-Ulzburg, Kattendorf, Nehms, Oering, Bad Bramstedt, Weede, Blunk, Wakendorf II, Damsdorf, Klein Rönnau, Stuvenborn, Dreggers, Kaltenkirchen, Itzstedt, Bad Segeberg, Glasau, Bühnsdorf, Geschendorf, Leezen, Krems II, Oersdorf, Tensfeld, Bahrenhof, Norderstedt, Traventhal, Wakendorf I, Nahe, Wahlstedt, Sülfeld, Bornhöved, Travenhorst, Tarbek, Segeberg, Schieren, Sievershütten, Wensin, Westerrade, Fahrenkrug, Auenland Südholstein, Bad Bramstedt-Land, Kayhude, Boostedt-Rickling, Hüttblek, Winsen:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Stuvenborn, Sülfeld, Nahe, Traventhal, Westerrade, Seedorf (Segeberg), Oersdorf, Schmalensee, Wakendorf II, Bahrenhof, Bad Bramstedt-Land, Blunk, Krems II, Kisdorf, Kattendorf, Weede, Bühnsdorf, Leezen, Bad Bramstedt, Wahlstedt, Groß Rönnau, Negernbötel, Dreggers, Segeberg, Travenhorst, Itzstedt, Rohlstorf, Kaltenkirchen, Norderstedt, Seth, Sievershütten, Pronstorf, Winsen, Tensfeld, Neuengörs, Gönnebek, Ellerau, Wensin, Nehms, Auenland Südholstein, Oering, Bornhöved, Trappenkamp, Wakendorf I, Bad Segeberg, Hüttblek, Glasau, Fahrenkrug, Schackendorf, Henstedt-Ulzburg, Kayhude, Schieren, Klein Rönnau, Boostedt-Rickling, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Damsdorf, Tarbek:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.