Wenn Sie Vorhaben planen, welche den Ausbau der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung vorantreiben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.
Die Förderung soll dazu dienen, Städte und funktionale städtische Gebiete dabei zu unterstützen, Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität zu entwickeln und umzusetzen, um den Herausforderungen bei der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gewachsen zu sein.
Die Fördermaßnahme zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau der Verkehrsflächen und den Ausbau des Fuß- und Radverkehrs einschließlich der Verknüpfungen mit dem öffentlichen Nahverkehr ab.
Dabei sollen städtebauliche Defizite behoben werden, um die Lebens- und Umweltbedingungen zu verbessern. Lärm soll gemindert, Treibhausgasemissionen sollen reduziert und die Luftqualität soll verbessert werden.
Zum Beispiel:
- Mobilitätskonzepte
- Radverkehrskonzepte
- Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV
- Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes
- Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen
- Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit
Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Die Frist zur Abgabe einer Interessensbekundung bei der IB.SH ist am 30.11.2023 abgelaufen. Die eingegangenen Interessenbekundungen wurden geprüft und bewertet. Die für eine Antragstellung in der 2. Stufe des Antrags- und Bewilligungsverfahrens ausgewählten Gemeinden wurden informiert.
Ein weiterer Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung bei der IB.SH wird voraussichtlich nicht erfolgen. Der Umsetzungszeitraum der Vorhaben endet 2028.
Die Bearbeitung eines Antrages zur Förderung eines nicht-investiven Vorhabens (Konzepte) dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Bearbeitung kann bei investiven Vorhaben (Bauvorhaben) regelmäßig mehrere Monaten in Anspruch nehmen.
Sie können Widerspruch bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einlegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung variiert je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.