In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:
- Vorhaben im Rahmen der Produktions- und Vermarktungspläne von Erzeugerorganisationen, die zur Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik der Union beitragen und die Produktions- und Vermarktungsbedingungen der Mitglieder verbessern;
- die Unterstützung neu gegründeter Erzeugerorganisationen im Jahr ihrer Anerkennung und in den drei Folgejahren;
- Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von maximal einer Million Euro;
- kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse.
Für Vorhaben der Direktvermarktung gelten andere Bestimmungen, und zwar die Richtlinie zur Förderung der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei sowie die Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein.. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort »Förderung der Direktvermarktung«.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
An das Dezernat 30 Fischereiförderung im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung in Schleswig-Holstein
Den Antrag auf Förderung stellen Sie, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid zu Ihrem
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal