Was wird gefördert?
- Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei,
- die Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,
- Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,
- die Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal