Was wird gefördert?
- Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne;
- Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
- Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
- Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.