Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen
Nr. 99400407017000Volltext
Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot »Frau & Beruf« zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der »Stillen Reserve« und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Frau & Beruf« auf dem ServicePortal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem ServicePortal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank SchleswigHolstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank SchleswigHolstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank SchleswigHolstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Ansprechpunkt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
- Beruflicher Einstieg
- Beruflicher Wiedereinstieg
- Berufswechsel
- Beruflicher Aufstieg
- Teilzeitausbildung
- Existenzgründung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Angebote
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
- Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, z. B. im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.
- Aufbau Spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
Beratungsregionen
Es wird jeweils ein Träger in vier Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
- Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
- Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
- Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
- Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck
Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu acht zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Frist
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)