Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Aktion »Vielfalt im Betrieb - Fachkräftesicherung für Schleswig-Holstein« hat sich die Förderung und langfristige Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten zum Ziel gesetzt. Die Aktion unterstützt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten durch individuelle Beratung und Begleitung durch die in der Aktion tätigen sogenannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter im betrieblichen Alltag.
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Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Vielfalt im Betrieb« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
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Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
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In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an
lpa-belege@ib-sh.de
Auswahl der Projektträger:
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Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
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Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
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Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mit Ihren Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern folgendes Leistungsangebot (nicht abschließend) anbieten:
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Individuelle Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der betrieblichen Integration zum Beispiel Konfliktlösungsangebote, Kriseninterventionen, interne Schulungen und Angebote, die ein gegenseitiges, kulturelles Verständnis in der Belegschaft fördern
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Unterstützung beim Aufbau einer internen Betreuungsstruktur, ähnlich einem »Coach-the-Coach« Ansatz
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Vernetzung der für die Integration verantwortlichen Personen in interessierten Unternehmen und Organisation von Treffen zum gegenseitigen Austausch (Peer-to-Peer)
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Gruppenberatungen, Workshops und Schulungen zu übergreifenden Themen der Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten, wie z. B. zu interkulturellen Kompetenzen und zur Förderung eines integrativen Arbeitsumfelds
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Gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen für die Thematik und Maßnahmen der betrieblichen Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten und um auf die Angebote der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern aufmerksam zu machen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein