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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Mehr Infos über das Serviceportal


Förderung für Angebote zur Fach- und Arbeitskräftesicherung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus EU- und/oder Drittstaaten beantragen

Nr. 99400491017000

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Urheber

Volltext

Die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Aktion »Vielfalt im Betrieb - Fachkräftesicherung für Schleswig-Holstein« hat sich die Förderung und langfristige Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten zum Ziel gesetzt. Die Aktion unterstützt Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten durch individuelle Beratung und Begleitung durch die in der Aktion tätigen sogenannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter im betrieblichen Alltag.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Projektantrag online unter »Fördermittelantrag Vielfalt im Betrieb« auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.

  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.

  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mit Ihren Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern folgendes Leistungsangebot (nicht abschließend) anbieten:

  • Individuelle Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der betrieblichen Integration zum Beispiel Konfliktlösungsangebote, Kriseninterventionen, interne Schulungen und Angebote, die ein gegenseitiges, kulturelles Verständnis in der Belegschaft fördern

  • Unterstützung beim Aufbau einer internen Betreuungsstruktur, ähnlich einem »Coach-the-Coach« Ansatz

  • Vernetzung der für die Integration verantwortlichen Personen in interessierten Unternehmen und Organisation von Treffen zum gegenseitigen Austausch (Peer-to-Peer)

  • Gruppenberatungen, Workshops und Schulungen zu übergreifenden Themen der Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten, wie z. B. zu interkulturellen Kompetenzen und zur Förderung eines integrativen Arbeitsumfelds

  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen für die Thematik und Maßnahmen der betrieblichen Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus EU- und/oder Drittstaaten und um auf die Angebote der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern aufmerksam zu machen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag

  • Projektbeschreibung

  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein