Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern
- Hilfe zur Verselbständigung
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Spezielle Hinweise für Oering, Blunk, Weede, Tensfeld, Ellerau, Wensin, Hüttblek, Rohlstorf, Schackendorf, Segeberg, Groß Rönnau, Gönnebek, Bühnsdorf, Krems II, Damsdorf, Nahe, Sülfeld, Bad Bramstedt, Dreggers, Nehms, Leezen, Henstedt-Ulzburg, Negernbötel, Auenland Südholstein, Seth, Traventhal, Glasau, Bahrenhof, Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Kaltenkirchen, Trappenkamp, Fahrenkrug, Wakendorf I, Boostedt-Rickling, Klein Gladebrügge, Sievershütten, Kisdorf, Stuvenborn, Schmalensee, Travenhorst, Geschendorf, Klein Rönnau, Wakendorf II, Westerrade, Winsen, Norderstedt, Kattendorf, Seedorf (Segeberg), Kayhude, Schieren, Bad Segeberg, Oersdorf, Pronstorf, Wahlstedt, Tarbek, Neuengörs, Bornhöved:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Fachlich freigegeben am: 11.11.2022
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen