Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Spezielle Hinweise für Bornhöved, Westerrade, Klein Rönnau, Boostedt-Rickling, Bad Bramstedt, Kisdorf, Oering, Norderstedt, Blunk, Henstedt-Ulzburg, Geschendorf, Schieren, Tarbek, Auenland Südholstein, Kattendorf, Bad Bramstedt-Land, Bahrenhof, Traventhal, Nehms, Tensfeld, Fahrenkrug, Schackendorf, Segeberg, Schmalensee, Seth, Dreggers, Krems II, Pronstorf, Trappenkamp, Wakendorf II, Winsen, Bühnsdorf, Gönnebek, Wensin, Wahlstedt, Stuvenborn, Bad Segeberg, Sievershütten, Seedorf (Segeberg), Glasau, Sülfeld, Negernbötel, Klein Gladebrügge, Rohlstorf, Itzstedt, Neuengörs, Groß Rönnau, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Damsdorf, Ellerau, Nahe, Kayhude, Leezen, Travenhorst, Hüttblek, Oersdorf, Weede:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Seth, Ellerau, Gönnebek, Kisdorf, Nehms, Dreggers, Itzstedt, Norderstedt, Rohlstorf, Winsen, Wakendorf I, Auenland Südholstein, Wakendorf II, Stuvenborn, Wahlstedt, Bühnsdorf, Bornhöved, Geschendorf, Bad Segeberg, Krems II, Westerrade, Bad Bramstedt-Land, Neuengörs, Negernbötel, Kattendorf, Tarbek, Glasau, Oersdorf, Schieren, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Weede, Sülfeld, Trappenkamp, Damsdorf, Groß Rönnau, Schmalensee, Klein Rönnau, Bahrenhof, Oering, Leezen, Wensin, Tensfeld, Schackendorf, Nahe, Pronstorf, Fahrenkrug, Kayhude, Segeberg, Blunk, Klein Gladebrügge, Sievershütten, Traventhal, Travenhorst, Kaltenkirchen, Seedorf (Segeberg), Hüttblek, Boostedt-Rickling:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.