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Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen

Nr. 99108047049007

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Volltext

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
  • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.



Spezielle Hinweise für Schackendorf, Wakendorf I, Krems II, Schieren, Kayhude, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Nahe, Stuvenborn, Westerrade, Kattendorf, Negernbötel, Sülfeld, Glasau, Kisdorf, Segeberg, Winsen, Bad Bramstedt-Land, Sievershütten, Schmalensee, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Oersdorf, Seth, Bad Bramstedt, Leezen, Kaltenkirchen, Fahrenkrug, Bühnsdorf, Traventhal, Groß Rönnau, Norderstedt, Trappenkamp, Tarbek, Rohlstorf, Travenhorst, Weede, Wensin, Blunk, Pronstorf, Neuengörs, Gönnebek, Dreggers, Itzstedt, Hüttblek, Damsdorf, Oering, Auenland Südholstein, Bahrenhof, Klein Rönnau, Tensfeld, Wahlstedt, Ellerau, Seedorf (Segeberg), Henstedt-Ulzburg, Bornhöved, Wakendorf II, Nehms:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service



Spezielle Hinweise für Rohlstorf, Henstedt-Ulzburg, Seth, Sievershütten, Tarbek, Bornhöved, Itzstedt, Schackendorf, Weede, Nahe, Boostedt-Rickling, Glasau, Klein Gladebrügge, Wakendorf II, Damsdorf, Winsen, Neuengörs, Blunk, Dreggers, Kisdorf, Groß Rönnau, Wahlstedt, Kaltenkirchen, Kayhude, Schieren, Seedorf (Segeberg), Tensfeld, Travenhorst, Klein Rönnau, Negernbötel, Gönnebek, Wensin, Krems II, Bad Bramstedt, Ellerau, Segeberg, Bühnsdorf, Trappenkamp, Westerrade, Norderstedt, Wakendorf I, Bahrenhof, Hüttblek, Leezen, Schmalensee, Bad Bramstedt-Land, Geschendorf, Oering, Nehms, Traventhal, Bad Segeberg, Auenland Südholstein, Pronstorf, Fahrenkrug, Sülfeld, Stuvenborn, Kattendorf, Oersdorf:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

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Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.



Frist

Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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Spezielle Hinweise für Schackendorf, Wakendorf I, Krems II, Schieren, Kayhude, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Nahe, Stuvenborn, Westerrade, Kattendorf, Negernbötel, Sülfeld, Glasau, Kisdorf, Segeberg, Winsen, Bad Bramstedt-Land, Sievershütten, Schmalensee, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Oersdorf, Seth, Bad Bramstedt, Leezen, Kaltenkirchen, Fahrenkrug, Bühnsdorf, Traventhal, Groß Rönnau, Norderstedt, Trappenkamp, Tarbek, Rohlstorf, Travenhorst, Weede, Wensin, Blunk, Pronstorf, Neuengörs, Gönnebek, Dreggers, Itzstedt, Hüttblek, Damsdorf, Oering, Auenland Südholstein, Bahrenhof, Klein Rönnau, Tensfeld, Wahlstedt, Ellerau, Seedorf (Segeberg), Henstedt-Ulzburg, Bornhöved, Wakendorf II, Nehms:

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Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.