Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
- für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.
Spezielle Hinweise für Schackendorf, Wakendorf I, Krems II, Schieren, Kayhude, Geschendorf, Klein Gladebrügge, Nahe, Stuvenborn, Westerrade, Kattendorf, Negernbötel, Sülfeld, Glasau, Kisdorf, Segeberg, Winsen, Bad Bramstedt-Land, Sievershütten, Schmalensee, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Oersdorf, Seth, Bad Bramstedt, Leezen, Kaltenkirchen, Fahrenkrug, Bühnsdorf, Traventhal, Groß Rönnau, Norderstedt, Trappenkamp, Tarbek, Rohlstorf, Travenhorst, Weede, Wensin, Blunk, Pronstorf, Neuengörs, Gönnebek, Dreggers, Itzstedt, Hüttblek, Damsdorf, Oering, Auenland Südholstein, Bahrenhof, Klein Rönnau, Tensfeld, Wahlstedt, Ellerau, Seedorf (Segeberg), Henstedt-Ulzburg, Bornhöved, Wakendorf II, Nehms:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Rohlstorf, Henstedt-Ulzburg, Seth, Sievershütten, Tarbek, Bornhöved, Itzstedt, Schackendorf, Weede, Nahe, Boostedt-Rickling, Glasau, Klein Gladebrügge, Wakendorf II, Damsdorf, Winsen, Neuengörs, Blunk, Dreggers, Kisdorf, Groß Rönnau, Wahlstedt, Kaltenkirchen, Kayhude, Schieren, Seedorf (Segeberg), Tensfeld, Travenhorst, Klein Rönnau, Negernbötel, Gönnebek, Wensin, Krems II, Bad Bramstedt, Ellerau, Segeberg, Bühnsdorf, Trappenkamp, Westerrade, Norderstedt, Wakendorf I, Bahrenhof, Hüttblek, Leezen, Schmalensee, Bad Bramstedt-Land, Geschendorf, Oering, Nehms, Traventhal, Bad Segeberg, Auenland Südholstein, Pronstorf, Fahrenkrug, Sülfeld, Stuvenborn, Kattendorf, Oersdorf:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.