Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Spezielle Hinweise für Bad Segeberg, Itzstedt, Sievershütten, Dreggers, Wakendorf I, Neuengörs, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Geschendorf, Wahlstedt, Schieren, Seedorf (Segeberg), Norderstedt, Bad Bramstedt-Land, Oersdorf, Gönnebek, Tarbek, Traventhal, Hüttblek, Klein Gladebrügge, Bahrenhof, Negernbötel, Ellerau, Schmalensee, Bühnsdorf, Kaltenkirchen, Leezen, Blunk, Pronstorf, Auenland Südholstein, Segeberg, Boostedt-Rickling, Winsen, Kattendorf, Bad Bramstedt, Trappenkamp, Kayhude, Bornhöved, Nehms, Seth, Rohlstorf, Fahrenkrug, Nahe, Tensfeld, Travenhorst, Damsdorf, Weede, Wakendorf II, Henstedt-Ulzburg, Kisdorf, Krems II, Schackendorf, Stuvenborn, Glasau, Oering, Westerrade, Wensin, Sülfeld:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Stuvenborn, Fahrenkrug, Sievershütten, Wahlstedt, Rohlstorf, Seedorf (Segeberg), Itzstedt, Winsen, Wakendorf I, Kaltenkirchen, Tarbek, Seth, Sülfeld, Wakendorf II, Ellerau, Bühnsdorf, Glasau, Trappenkamp, Klein Gladebrügge, Travenhorst, Norderstedt, Neuengörs, Weede, Boostedt-Rickling, Tensfeld, Segeberg, Kattendorf, Traventhal, Kisdorf, Nahe, Gönnebek, Leezen, Kayhude, Wensin, Klein Rönnau, Bahrenhof, Bad Bramstedt-Land, Schmalensee, Schackendorf, Hüttblek, Oersdorf, Auenland Südholstein, Blunk, Pronstorf, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Negernbötel, Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Geschendorf, Westerrade, Nehms, Damsdorf, Krems II, Schieren, Oering, Dreggers, Groß Rönnau:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.