Inhalt
Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Ermächtigung für ärztliche Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

Nr. 99006046099000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die passenden Ansprechpartner*innen und Unterlagen angezeigt werden können.

Volltext

Für Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, sind regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Diese dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz.

Das betrifft spezielle Tätigkeiten, zum Beispiel bei:

  • Tunnelvortrieb
  • Rohrvortrieb
  • Arbeiten in Senkkästen

Für die medizinische Betreuung der Beschäftigten benötigen Sie die entsprechende fachliche Qualifikation sowie eine Ermächtigung. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Als ermächtigte Ärztin oder als ermächtigter Arzt sind Sie zum Beispiel verantwortlich für:

  • ärztliche Betreuung von Arbeiten in Druckluft
  • Untersuchungen und Beratung von Beschäftigten vor der Aufnahme einer Beschäftigung
  • jährliche Untersuchungen
  • Feststellen, ob gesundheitlichen Bedenken bestehen
  • Untersuchungen von erkrankten Beschäftigten
  • Behandlung von drucklufterkrankten Beschäftigten
  • Ausstellen von Bescheinigungen
  • Dokumentation
  • Beratung der Beschäftigten

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.

Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.

Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Approbation als Ärztin oder Arzt.
  • Sie haben als Ärztin oder Arzt eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin oder dürfen die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen.
  • Sie verfügen über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft.
  • Sie verfügen über die erforderlichen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen.
  • Sie sind möglichst selbst gesundheitlich für das Arbeiten in Druckluft geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über:
    • Ihre Approbation
    • Ihre Facharztausbildung in Arbeitsmedizin beziehungsweise für die Zusatzbescheinigung Betriebsmedizin
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft, zum Beispiel Teilnahme an speziellen Fortbildungen oder Kursen zur Druckluftmedizin
    • die technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Formulare

Urheber

Kosten

  • Die Gebühr erhebt die zuständige Behörde entsprechend des Verwaltungsaufwands, insbesondere in Bezug auf eine erstmalige oder wiederholte Beantragung der Ermächtigung.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)