Für Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, sind regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Diese dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz.
Das betrifft spezielle Tätigkeiten, zum Beispiel bei:
- Tunnelvortrieb
- Rohrvortrieb
- Arbeiten in Senkkästen
Für die medizinische Betreuung der Beschäftigten benötigen Sie die entsprechende fachliche Qualifikation sowie eine Ermächtigung. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Als ermächtigte Ärztin oder als ermächtigter Arzt sind Sie zum Beispiel verantwortlich für:
- ärztliche Betreuung von Arbeiten in Druckluft
- Untersuchungen und Beratung von Beschäftigten vor der Aufnahme einer Beschäftigung
- jährliche Untersuchungen
- Feststellen, ob gesundheitlichen Bedenken bestehen
- Untersuchungen von erkrankten Beschäftigten
- Behandlung von drucklufterkrankten Beschäftigten
- Ausstellen von Bescheinigungen
- Dokumentation
- Beratung der Beschäftigten
Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.
Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.
Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.