In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
- Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
- die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
- die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
- Sie für die Betreuung bezahlt werden
- Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
Spezielle Hinweise für Travenhorst, Glasau, Henstedt-Ulzburg, Bad Segeberg, Damsdorf, Oersdorf, Winsen, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf I, Bad Bramstedt, Stuvenborn, Seth, Sülfeld, Tensfeld, Wakendorf II, Pronstorf, Oering, Segeberg, Bühnsdorf, Sievershütten, Klein Gladebrügge, Wahlstedt, Groß Rönnau, Auenland Südholstein, Geschendorf, Dreggers, Neuengörs, Nehms, Rohlstorf, Hüttblek, Schackendorf, Westerrade, Kattendorf, Weede, Bahrenhof, Kayhude, Schieren, Bornhöved, Kisdorf, Negernbötel, Kaltenkirchen, Fahrenkrug, Itzstedt, Gönnebek, Tarbek, Krems II, Nahe, Traventhal, Leezen, Trappenkamp, Blunk, Klein Rönnau, Ellerau, Wensin, Seedorf (Segeberg), Norderstedt, Schmalensee, Boostedt-Rickling:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Es fallen keine Kosten an.