Planen Sie, in einer Anbauvereinigung Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen und an Mitglieder weiterzugeben? Dafür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Die Gründung und Eintragung der Anbauvereinigung in das Vereins- oder Genossenschaftsregister genügt nicht, um Cannabis anbauen und weitergeben zu dürfen.
Die Erlaubnis gilt nur für klar benannte Standorte der Anbauvereinigung. Dazu können Grundstücke, Anbauflächen, Gewächshäuser oder Gebäude zählen.
Die Erlaubnis legt fest, wie viel Cannabis Sie jährlich anbauen und weitergeben dürfen, um den Bedarf der Mitglieder für den Eigenkonsum zu decken. Wenn sich die Mitgliederzahl ändert, kann die Behörde die erlaubte Menge anpassen.
Der Konsum von Cannabis ist auf den Geländen der Anbauvereinigung sowie im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich verboten.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Landeslabor Schleswig-Holstein stellen:
- Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich oder elektronisch und fügen Sie alle erforderlichen Angaben und Nachweise bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen entscheidet das Landeslabor Schleswig-Holstein über Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann einen Bescheid über die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Es gibt keine Antragsfrist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal