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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur beantragen

Nr. 99050230060000

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Volltext

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter dürfen Sie Postdienstleistungen nur erbringen, wenn Sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie einen anderen Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen wollen, muss auch dieser in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen sein.

Mit dem Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen entfällt die Unterscheidung zwischen lizenzpflichtigen und anzeigepflichtigen Postdienstleistungen.

Wenn Ihr Unternehmen vor dem 19.07.2024 über eine gültige Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 Gramm verfügte, wurden Sie automatisch in das Anbieterverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie vor dem 19.07.2024 bei der Bundesnetzagentur als Erbringer von Postdienstleistungen pflichtgemäß angezeigt waren, können Sie Ihre Tätigkeit noch bis zum 18.08.2026 fortsetzen. Erst danach müssen Sie sich in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Sie melden die Aufnahme der Erbringung von Postdienstleistungen online:

  • Öffnen Sie den Antrag auf Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis Post im Bundesportal.
  • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Anlagen per Upload hinzu. Fehlen Ihnen noch Unterlagen, können Sie diese nachträglich hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen.
  • Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, erfolgt die Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis und Ihre Registrierung wird entsprechend bestätigt.
  • Sie erhalten eine Bestätigung, sobald Sie in das digitale Anbieterverzeichnis aufgenommen wurden.
  • Wenn die Frist von 4 Wochen abgelaufen ist, ohne dass eine Eintragung oder eine Ablehnung erfolgt ist, gelten Sie als in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen.

Voraussetzungen

  • Sie erbringen Postdienstleistungen.
  • Sie möchten die Aufnahme ins Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur beantragen.
  • Als Anbieter von Postdienstleistungen erfüllen Sie alle Anforderungen an:
    • Zuverlässigkeit
    • Leistungsfähigkeit
    • erforderliche Fachkunde

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • kostenfreie Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • kann über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder beantragt werden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes:
    • bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter
    • bei Personengesellschaften aller zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • aktuelles "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde"
    • für die natürliche Person oder
    • bei juristischen Personen
      • für alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder
      • zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers

Kosten

Die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)
    • Sobald Ihre vollständige Meldung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen vorliegt, bestätigt die Bundesnetzagentur den Eingang und prüft diesen innerhalb von 4 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Filiale, einen Paketshop oder eine automatisierte Station betreiben, müssen Sie das Antragsverfahren nicht durchlaufen. Stattdessen müssen Sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres die erforderlichen Informationen elektronisch übermitteln. Das sind:

  • Anschrift
  • Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung
    • bei natürlichen Personen:
      • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • bei juristischen Personen:
      • Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens
      • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson
  • Art der Einrichtung

Urheber

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 314


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)