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Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

Nr. 99132004011000

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Volltext

Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
  • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

Voraussetzungen

Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche(n)
    • Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)