Inhalt
Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Nr. 99013036207000

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit Ihnen die richtigen Ansprechpartner*innen und passenden Dokumente angezeigt werden können.

Volltext

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.



Spezielle Hinweise für Bornhöved, Wensin, Trappenkamp, Kisdorf, Segeberg, Negernbötel, Bad Bramstedt, Hüttblek, Auenland Südholstein, Glasau, Henstedt-Ulzburg, Wakendorf I, Bühnsdorf, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Groß Rönnau, Oersdorf, Boostedt-Rickling, Gönnebek, Blunk, Norderstedt, Tarbek, Nahe, Wahlstedt, Leezen, Winsen, Kayhude, Ellerau, Krems II, Nehms, Weede, Pronstorf, Oering, Tensfeld, Damsdorf, Schackendorf, Stuvenborn, Bad Bramstedt-Land, Klein Gladebrügge, Dreggers, Schmalensee, Sievershütten, Geschendorf, Westerrade, Seth, Kattendorf, Rohlstorf, Schieren, Bahrenhof, Travenhorst, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Fahrenkrug, Neuengörs, Klein Rönnau, Traventhal, Itzstedt, Bad Segeberg:

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.  So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Bornhöved, Wensin, Trappenkamp, Kisdorf, Segeberg, Negernbötel, Bad Bramstedt, Hüttblek, Auenland Südholstein, Glasau, Henstedt-Ulzburg, Wakendorf I, Bühnsdorf, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Groß Rönnau, Oersdorf, Boostedt-Rickling, Gönnebek, Blunk, Norderstedt, Tarbek, Nahe, Wahlstedt, Leezen, Winsen, Kayhude, Ellerau, Krems II, Nehms, Weede, Pronstorf, Oering, Tensfeld, Damsdorf, Schackendorf, Stuvenborn, Bad Bramstedt-Land, Klein Gladebrügge, Dreggers, Schmalensee, Sievershütten, Geschendorf, Westerrade, Seth, Kattendorf, Rohlstorf, Schieren, Bahrenhof, Travenhorst, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Fahrenkrug, Neuengörs, Klein Rönnau, Traventhal, Itzstedt, Bad Segeberg:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal