Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Spezielle Hinweise für Leezen, Nahe, Damsdorf, Dreggers, Bad Bramstedt, Kattendorf, Bad Segeberg, Traventhal, Sievershütten, Stuvenborn, Blunk, Ellerau, Trappenkamp, Auenland Südholstein, Pronstorf, Hüttblek, Winsen, Westerrade, Wakendorf II, Tensfeld, Glasau, Fahrenkrug, Kaltenkirchen, Neuengörs, Weede, Schieren, Itzstedt, Oering, Bahrenhof, Negernbötel, Gönnebek, Krems II, Klein Rönnau, Wahlstedt, Tarbek, Bad Bramstedt-Land, Wakendorf I, Rohlstorf, Schackendorf, Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Boostedt-Rickling, Kisdorf, Geschendorf, Nehms, Oersdorf, Seedorf (Segeberg), Wensin, Bühnsdorf, Kayhude, Groß Rönnau, Norderstedt, Sülfeld, Travenhorst, Bornhöved, Klein Gladebrügge, Schmalensee, Seth:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Fachlich freigegeben am: 22.05.2023
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen