Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Spezielle Hinweise für Bornhöved, Wensin, Trappenkamp, Kisdorf, Segeberg, Negernbötel, Bad Bramstedt, Hüttblek, Auenland Südholstein, Glasau, Henstedt-Ulzburg, Wakendorf I, Bühnsdorf, Wakendorf II, Kaltenkirchen, Groß Rönnau, Oersdorf, Boostedt-Rickling, Gönnebek, Blunk, Norderstedt, Tarbek, Nahe, Wahlstedt, Leezen, Winsen, Kayhude, Ellerau, Krems II, Nehms, Weede, Pronstorf, Oering, Tensfeld, Damsdorf, Schackendorf, Stuvenborn, Bad Bramstedt-Land, Klein Gladebrügge, Dreggers, Schmalensee, Sievershütten, Geschendorf, Westerrade, Seth, Kattendorf, Rohlstorf, Schieren, Bahrenhof, Travenhorst, Seedorf (Segeberg), Sülfeld, Fahrenkrug, Neuengörs, Klein Rönnau, Traventhal, Itzstedt, Bad Segeberg:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen