Ihr Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe wurde aufgrund Ihres Vorjahreseinkommens festgesetzt. Auf Antrag können Sie sich den Kostenbeitrag auf Basis des durchschnittlichen Monatseinkommens des aktuellen Jahres neu berechnen lassen.
Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie weniger verdient haben als im Vorjahr.
Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Sie müssen einen Kostenbeitrag für das Jahr 2024 zahlen. Der Kostenbeitrag kann zum Beispiel für die Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung anfallen. Der Kostenbeitrag bestimmt sich nach dem Jahreseinkommen. Da Sie den Kostenbeitrag laufend zahlen müssen und vor Ende des Jahres 2024 Ihr Jahreseinkommen nicht feststeht, wird der Kostenbeitrag aufgrund Ihres erzielten Jahreseinkommens aus dem Jahr 2023 berechnet.
Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2023 45.000 EUR verdient, wird der Kostenbeitrag für das Jahr 2024 anhand der 45.000 EUR Jahreseinkommen berechnet. Stellen Sie am Ende des Jahres 2024 fest, dass Sie in 2024 nur 38.000 EUR verdient haben, ist dies weniger als die Berechnungsgrundlage. Sie können in diesem Fall einen Antrag auf Neuberechnung stellen, um den Kostenbeitrag anhand Ihrer tatsächlich verdienten 38.000 EUR berechnen zu lassen. Sie zahlen somit einen geringeren Kostenbeitrag als ursprünglich.
Spezielle Hinweise für Leezen, Westerrade, Blunk, Bahrenhof, Oersdorf, Winsen, Neuengörs, Schieren, Tarbek, Klein Rönnau, Kaltenkirchen, Klein Gladebrügge, Kattendorf, Wakendorf II, Traventhal, Boostedt-Rickling, Pronstorf, Seth, Segeberg, Bad Bramstedt, Fahrenkrug, Norderstedt, Glasau, Tensfeld, Weede, Geschendorf, Sülfeld, Hüttblek, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Henstedt-Ulzburg, Kayhude, Seedorf (Segeberg), Sievershütten, Dreggers, Trappenkamp, Stuvenborn, Wahlstedt, Rohlstorf, Damsdorf, Gönnebek, Wakendorf I, Oering, Travenhorst, Itzstedt, Bornhöved, Ellerau, Nahe, Schackendorf, Wensin, Bühnsdorf, Bad Segeberg, Auenland Südholstein, Schmalensee, Kisdorf, Bad Bramstedt-Land, Nehms:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Spezielle Hinweise für Leezen, Wahlstedt, Schmalensee, Winsen, Ellerau, Bad Bramstedt, Bornhöved, Weede, Bahrenhof, Krems II, Hüttblek, Wensin, Kattendorf, Negernbötel, Gönnebek, Glasau, Stuvenborn, Norderstedt, Oersdorf, Wakendorf II, Seedorf (Segeberg), Travenhorst, Westerrade, Sülfeld, Itzstedt, Trappenkamp, Bühnsdorf, Wakendorf I, Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Nehms, Kaltenkirchen, Pronstorf, Geschendorf, Damsdorf, Fahrenkrug, Tarbek, Schieren, Dreggers, Nahe, Auenland Südholstein, Bad Segeberg, Boostedt-Rickling, Traventhal, Klein Gladebrügge, Neuengörs, Rohlstorf, Oering, Blunk, Klein Rönnau, Tensfeld, Seth, Bad Bramstedt-Land, Kisdorf, Schackendorf, Kayhude, Sievershütten, Groß Rönnau:
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen.
So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service
Sie zahlen einen Kostenbeitrag zur Kinder- und Jugendhilfe.
Der Antrag kann nur für bereits abgelaufene Kalenderjahre gestellt werden.