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Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Nr. 99003051018000

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Volltext

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

Ansprechpunkt

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin bietet ein Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Das Angebot richtet sich bei Minderjährigen auch an deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.

Die Beratung kann Folgendes beinhalten:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
  • herausfinden, welche Ansprüche auf Teilhabeleistungen bestehen,
  • herausfinden, wer zuständig ist und
  • Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten oder Beratungsangebote.

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Fragen und Antworten


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Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.