Das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist ein Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den zulassungsfreie Handwerks- beziehungsweise handwerksähnlichen Gewerbetätigkeiten ausgeübt werden. Es wird bei jeder Handelskammer für ihren Handwerkskammerbezirk geführt.
Auskünfte aus dem Verzeichnis können Ihnen auf Anfrage erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Eine Einzelauskunft enthält folgende Informationen über ein Unternehmen:
- Angaben zur Firma
- Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers, oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
- Art des eingetragenen Handwerks
- Anschrift der gewerblichen Niederlassung.
Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, wird Ihnen die Auskunft zur Verfügung gestellt. Als Auskunftsempfänger dürfen Sie diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.
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Antrag auf eine Einzelauskunft
aus der Handwerksrolle (nach § 6 Abs. 2 HwO)
Der Antrag muss neben den Angaben zum Antragssteller der Auskunft, auch Angaben zum Betrieb (Anschrift, Name) enthalten, für den eine Auskunft beantragt wird und zum berechtigten Interesse des Antragsstellers glaubhaft machen.
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten
Auskunft über notwendige Unterlagen erteilt die HWK.
Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.
Sie können ein berechtigtes Interesse haben, wenn Sie ein wirtschaftliches Ziel mit der Auskunft verfolgen, zum Beispiel wenn Sie ein Zulieferer sind, der wissen möchte, wer Inhaber eines Handwerksbetriebs ist. Als Privatperson können Sie sich auch auf das berechtigte Interesse berufen, wenn Sie Näheres über einen Betrieb wissen möchten.
bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal