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Datum: 06.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.

Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden

Nr. 99118070261000

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Volltext

Wenn Sie feststellen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen Sie dies umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden.
Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft verweigern, wenn sie oder ihre Angehörigen dadurch strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt wären.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

  • Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
  • Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
  • Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
  • Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).

Voraussetzungen

Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Frist

Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber